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Dienstradleasing: Was tun nach Ende der Laufzeit? Neues Bike, Übernahme oder beides?

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26 Februar 2025

In den letzten Jahren hat sich das Dienstradleasing von einem Nischenangebot zu einer weit verbreiteten Alternative bzw. Ergänzung zum ÖPNV und Firmenwagen entwickelt. Durch steuerliche Anreize wurde das Modell besonders attraktiv. Viele Unternehmen bieten mittlerweile Leasing-Optionen für Fahrräder und E-Bikes an, wodurch sich eine Vielzahl an Arbeitnehmenden ein hochwertiges Rad leisten kann. Unternehmen fördern mit diesem Modell die nachhaltige Mobilität ihrer Mitarbeitenden, was sowohl ökologisch als auch gesundheitlich zahlreiche Vorteile bringt. 

Die große Frage nach Ende der Laufzeit:

Übernahme oder neues Leasing? Oder beides?

Nach Ablauf der üblichen Leasingdauer von drei Jahren stehen Arbeitnehmende vor einer wichtigen Entscheidung: Soll das Dienstrad übernommen werden oder lohnt sich ein neues Leasing oder sogar beides? 

Mann und Frau fahren auf Gravelbikes durch sandiges Gelände

Argumente für die Übernahme des Fahrrads

Kostengünstige Übernahme: Nach Ende der Laufzeit kann das Rad auf Wunsch und nach Möglichkeit oft zu einem attraktiven Restwert übernommen werden.


Bekannte Qualität: Man kennt das Rad bereits, es wurde individuell angepasst und gut eingefahren.


Keine neue Eingewöhnungszeit: Sattel, Lenker, Bremsen – alles ist vertraut, keine Umstellung auf ein neues Modell nötig.


Nachhaltigkeit: Die Nutzung über die Leasingdauer hinaus ist ressourcenschonend und reduziert den ökologischen Fußabdruck.

Argumente für ein neues Leasingrad

Technologische Weiterentwicklung: E-Bikes und Fahrräder werden ständig verbessert – neue Modelle haben oft bessere Akkuleistung, weniger Gewicht oder innovative Features.


Wartungsfreiheit: Ein neues Rad bedeutet weniger Verschleiß und weniger Wartungskosten als ein drei Jahre altes Fahrrad. Zudem sind im Rahmen des Leasings viele Wartungs- und Verschleißleistungen im Vertrag enthalten, sodass keine oder kaum zusätzliche Kosten für Reparaturen entstehen. Welche Leistungen im Rundum-Schutz von Lease a Bike enthalten sind, sehen Sie hier.


Steuerliche Vorteile erneut nutzen: Mit einem neuen Leasingvertrag kann weiterhin von steuerlichen Anreizen profitiert werden.


Neue Bedürfnisse berücksichtigen: Vielleicht hat sich der Arbeitsweg geändert oder der Wunsch nach einem anderen Fahrradtyp entwickelt.


Zusätzliche Leasingoption: Man kann sein Dienstrad ablösen und trotzdem ein neues Rad leasen, z. B. für die Freizeitgestaltung (Mountainbike, Rennrad, Gravelbike etc.). Eine Auswahl an Traumrädern finden Sie im Bikefinder von Lease a Bike.

Frau fährt mit E-Bike durch urbane Kulisse

Eine individuelle Entscheidung

Die Entscheidung, ob das Dienstrad nach Ende der Laufzeit übernommen oder ein neues geleast wird, hängt stark von den individuellen Bedürfnissen ab. Wer ein zuverlässiges Rad weiterhin nutzen möchte, kann es günstig übernehmen. Wer von neuen Technologien profitieren will und weiterhin steuerliche Vorteile nutzen möchte, ist mit einem neuen Leasing gut beraten.

Wer dagegen nicht auf das gewohnte Dienstrad verzichten möchte und trotzdem neue Technologien z. B. bei der Freizeitgestaltung in Form eines Rennrads schätzt, für den ist die Entscheidung zur Übernahme und dem anschließenden neuen Leasing eine gute Variante.

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