Sie können Fahrradleasing in Ihrem Unternehmen als Mitarbeiterbenefit anbieten. Mit Lease a Bike ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden, sich schnell und einfach ihr Traumrad zu leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Ihre Angestellten sparen Sozialabgaben und Steuern. Als Arbeitgeber*in profitieren Sie beispielsweise durch eine stärkere Mitarbeiterbindung und gesündere Mitarbeiter*innen. Außerdem leisten Sie so einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität. Informieren sie sich jetzt zu den Vorteilen des E-Bike und Fahrrad Leasing.
Seit 2012 gilt das Dienstwagen-Prinzip auch für Fahrräder und E-Bikes. Das Fahrradleasing erhöht die Produktivität, fördert die Gesundheit und reduziert nachweislich die Krankheitstage der Angestellten. Als Arbeitgeber*in können Sie das Angebot dabei kosten- und risikofrei implementieren.
Die vorteilhafte Gehaltsumwandlung und der umfassende Rundum-Schutz machen das Konzept des Dienstrades sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen interessant und steigert dabei das Image des Unternehmens. Das Fahrradleasing ist mittlerweile das beliebteste Benefit für Angestellte. Weitere Vorteile sind die Reduzierung der Fluktuation, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und den positiven Beitrag zum ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.
Bei Lease a Bike profitieren Sie außerdem von der Extraportion Kundenservice. Wir stehen Ihnen bei der Implementierung und bei allen Fragen rund um das Thema Fahrradleasing mit unserem erstklassigen Kundenservice zur Seite. Von einem personalisierten Online-Portal bis hin zu einer persönlichen Betreuung vor Ort. Jetzt weitere Informationen zu den Vorteilen von E-Bike und Fahrrad Leasing für Ihr Unternehmen erhalten.
Bei der Gehaltsumwandlung erhält die*die Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich das künftige Gehalt von Arbeitnehmer*innen für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für die Mitarbeiter*innen. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?
Bruttomonatsgehalt
+ Versteuerung des geldwerten Vorteils
- Leasingrate
- Rundumschutz Kosten
= neues Bruttomonatsgehalt
- Abgaben
- Steuern
- Versteuerung des geldwerten Vorteils
= Nettomonatsgehalt
Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad erhält man die monatlichen Kosten für das Fahrradleasing.
Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen.
Umwandlungsrate:
Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
Versteuerung des geldwerten Vorteils:
Abhängig von der Form der Überlassung durch Sie als den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Fahrradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung. Den Betrag für den geldwerten Vorteil finden Sie in der Berechnungsübersicht im Bike-Leasing Rechner.
Sie möchten als Arbeitgeber*in Bike-Leasing als Mitarbeiterbenefit anbieten? Kein Problem! Mit Lease a Bike können sich Ihre Mitarbeitenden schnell und einfach ihr Traumrad leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Ihre Angestellten sparen Sozialabgaben und Steuern.
Und so registrieren Sie sich als Arbeitgeber*in für das Bike-Leasing mit Lease a Bike.
Füllen Sie in nur 5 Minuten das Anmeldeformular für unser Bike-Leasing Konzept aus. Anschließend führen wir eine Bonitätsprüfung Ihrer Firma durch. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zugang zu unserem Online-Portal.
Sie legen die Unternehmensrichtlinien im Online-Portal fest. Wie hoch darf der Kaufpreis des Rades sein? Wie viele Räder dürfen pro Mitarbeiter geleast werden? Ihren individuellen Registrierungslink teilen Sie dann mit Ihren Mitarbeiter*innen. Die Registrierung für das Bike-Leasing Ihrer Firma erfolgt komplett digital.
Jede Mitarbeiter*innen-Registrierung wird von Ihnen geprüft und für das Fahrradleasing freigegeben. Dies geschieht mit nur einem Klick und Ihr*e Mitarbeiter*in erhält automatisch einen individuellen Bestellcode für die Dienstrad-Bestellung bei der Fahrrad-Fachhandlung vor Ort. Der Rest wird automatisch über das digitale Portal erledigt.
Ein Echtzeit-Export von unserem digitalen Portal bietet Ihnen alle notwendigen Informationen, die Sie für die interne Abwicklung des Fahrradleasing Ihrer Firma und für Ihre Gehaltsabrechnung benötigen.
Starten Sie Fahrradleasing als Arbeitgeber*in dank unseres digitalen Portals mit nur vier Schritten!
Auch im Anschluss an Ihre Registrierung ist minimaler Aufwand garantiert: Zur Freischaltung der Fahrradbestellung des Mitarbeitenden im Lease a Bike Portal ist lediglich ein Klick notwendig. Auch die Hinterlegung der Daten für die Gehaltsumwandlung ist nur einmalig zum Vertragsbeginn notwendig. Die relevanten Daten dazu werden über das Lease a Bike Portal zur Verfügung gestellt. Zudem können Störfälle wie Langzeiterkrankung oder Elternzeit ebenfalls mit nur wenigen Klicks über das Lease a Bike Portal gemeldet werden.
Tritt ein Diebstahl- oder Schadensfall auf, haben Sie als Arbeitgeber*in keinen Aufwand, da die Mitarbeitenden den Sachverhalt vollständig selbst mit unseren Fachhandelspartner*innen und Lease a Bike klären. Außerdem haben Sie auch bei regulärem Vertragsende keinen Aufwand, da Lease a Bike das weitere Vorgehen ausschließlich mit den Mitarbeitenden abstimmt. Nur im Ausnahmefall, wenn der Mitarbeitende trotz mehrfacher Versuche weder telefonisch noch per E-Mail erreicht werden kann, werden Sie als Arbeitgeber*in zur Hilfe herangezogen.
So profitieren Sie von minimalem Aufwand und maximalem Benefit!
Grundsätzlich können alle festangestellten Mitarbeiter*innen Diensträder leasen. Wer ein Dienstrad leasen darf, wird jedoch durch Sie als Arbeitgeber*in festgelegt und kann demnach auf bestimmte Beschäftigungsverhältnisse begrenzt werden. Fahrradleasing im Minijob ist beispielsweise meist nicht möglich.
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.
Die Implementierung des Fahrradleasing ist kostenneutral. Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie als Arbeitgeber*in von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, allerdings nur sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft. In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in.
Die Arbeitnehmer*innen leasen in der Regel per Entgeltumwandlung. Dabei wird ein kleiner Teil des Bruttogehalts als Leasingrate einbehalten. Dieser „Sachlohn“ muss monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Hierbei entstehen dem Unternehmen keinerlei Kosten.
Sie können als Arbeitgeber*in die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern, zum Beispiel durch den Fairbetrag. Bei der Anwendung des Fairbetrags werden arbeitgeberseitige Einsparungen in den Sozialversicherungen, die bei der Entgeltumwandlung entstehen, an die Mitarbeiter*innen weitergegeben, sodass ihre Ersparnis beim Leasing noch höher ausfällt als bei der klassischen Entgeltumwandlung.
Sie können das Dienstrad auch als Gehaltsplus an die Arbeitnehmer*innen weitergeben, dann tragen Sie die monatlichen Leasingraten. Für die Arbeitnehmer*innen entfällt in diesem Fall die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung.
Die Kooperationsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Lease a Bike und Ihnen als Arbeitgeber*in (Leasingnehmer*in) für das Dienstradleasingkonzept. Sie regelt alle Punkte der Zusammenarbeit, wie z. B. unsere wichtigen Services wie die Nutzung des Portals, die Rücknahmegarantie, den Ratenausfallschutz, aber auch die Rückgabe des Leasingobjekts.
Nachdem Sie als Arbeitgeber*in mit Lease a Bike die Kooperationsvereinbarung und mit der Leasinggesellschaft einen Einzelleasingvertrag abgeschlossen haben, schließen Sie als Unternehmen mit dem*der Beschäftigten den Überlassungsvertrag oder auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über das Fahrradleasing ab. Bei dem von uns zur Verfügung gestellten Überlassungsvertrag handelt es sich um ein Muster, welches individuell von Ihnen als Unternehmen angepasst werden kann. Dieser regelt die wesentlichen Punkte der Überlassung des Dienstrads zwischen Ihnen als Arbeitgeber*in und Ihren Beschäftigten, wie z. B. die Abholung und Rückgabe, den Umgang, den Rundum-Schutz, das Verhalten im Schadenfall und Weiteres.
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen.
Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten.
In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist.
Diese können sein:
Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.
Sollte eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen mit einem Dienstrad von Lease a Bike aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an.
Sie können das verbleibende Dienstrad einem*einer anderen Mitarbeiter*in für die restliche Leasing-Laufzeit anbieten. Sie als Arbeitgeber*in nehmen alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgen für die Registrierung von dem*der neuen Nutzer*in im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Der*die Mitarbeiter*in oder Sie als Arbeitgeber*in haben die Möglichkeit, das Leasingobjekt aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Das Leasingobjekt geht nach Kauf in das Eigentum über. Zudem hat der*die Mitarbeiter*in die Möglichkeit, den Ablösebetrag über das Produkt FINANCE A BIKE zu finanzieren. Voraussetzung dafür ist ein Online Banking Zugang, sowie ein gültiger Personalausweis mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Das Leasingobjekt wird, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, auf das neue Unternehmen vertraglich überschrieben. Der*die neue Arbeitgeber*in hat nun die Möglichkeit den bestehenden Leasingvertrag in die Gehaltsumwandlung zu führen und dem*der Mitarbeiter*in das Leasingobjekt weiterhin als Dienstrad zu überlassen. Die Voraussetzung hierfür ist die Einverständniserklärung des neuen Unternehmens und die Registrierung bei Lease a Bike. Die Umschreibung ist kostenlos.
Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.
Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.
Jedes Lease a Bike Rundum-Schutz-Paket beinhaltet einen Diebstahl & Schadenschutz, sowie eine kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie und ein Servicepaket mit jährlichem Budget für Verschleißreparaturen und Inspektionen.
Diebstahl & Schadenschutz
Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Dienstrad, wie z.B. durch:
Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an!
Servicepaket
Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.
Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe
Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:
Sollten Sie die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen wollen, wählen Sie bitte 04471 967 3113 oder klicken auf diesen Link.
*ab einer Entfernung von 10km von Ihrem ständigen Wohnsitz
Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die 1%-Methode fällt dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.
Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.
Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).
Die Leasingraten für Diensträder gelten im betriebswirtschaftlichen Sinne als Betriebsausgaben. Somit können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die enthaltene Umsatzsteuer von der Umwanldungsrate abziehen. Die Angestellten wandeln dann die Netto-Leasingraten um und es ergibt sich eine noch höhere Ersparnis.
Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wandeln dagegen die Leasingrate inkl. Umsatzsteuer um, sodass die Ersparnis für die Angestellten etwas geringer ausfällt.