Präambel
Die Bike Mobility Services GmbH, Mühlenstraße 28, 49661 Cloppenburg (im Folgenden BMS) ist Europas führendes Fahrradleasingunternehmen. Über 600.000 Mitarbeitende aus mehr als 65.000 Unternehmen nutzen schon heute Angebote von BMS (Stand: Februar 2025).
Unter der Marke Lease a Bike bietet BMS Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern Dienstradleasing an. Für diese Marke sucht BMS Markenbotschafter,1 die nach erfolgreicher Bewerbung für einen mehrmonatigen Zeitraum an verschiedenen Veranstaltungen inklusive Trainingseinheiten, Bike Fitting und den ADAC Cyclassics 2025 teilnehmen und ihre Erlebnisse auf Social Media Plattformen, wie etwa Instagram, LinkedIn oder STRAVA teilen sollen.
Für die Bewerbung zum Lease-a-Bike-Markenbotschafterprogramm (im Folgenden Programm) gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen, die mit Einsendung einer Bewerbung akzeptiert werden:
1. Allgemeines
1.1 Das Programm wird insbesondere über Nachrichtenportale, E-Mails an Unternehmen (Kunden von Lease a Bike), über die Kampagnenseite auf der Lease a Bike Website https://www.lease-a-bike.de/jointheride (im Folgenden Kampagnenseite) und auf den Instagram-, LinkedIn- und Facebook-Seiten von Lease a Bike Deutschland (im Folgenden Social-Media-Seiten) beworben. Die Social-Media-Seiten sind nicht am Programm beteiligt, in keiner Weise mit diesem verbunden, dafür verantwortlich oder haftbar. Das Programm wird zudem nicht von den Social-Media-Seiten gesponsert, unterstützt und/oder verwaltet.
1.2 Das Programm soll der Förderung der öffentlichen Wahrnehmung der Marke Lease a Bike durch die Teilnahme der Markenbotschafter an der ADAC Cyclassics 2025 und begleitenden Marketingaktivitäten dienen.
2. Wer kann teilnehmen?
2.1 Die Bewerbung für das Programm steht Personen offen, die mindestens 18 Jahre alt sind und bei einem in Deutschland tätigen Unternehmen beschäftigt sind, welches Kunde von BMS bzw. Lease a Bike ist.
2.2 Mit der Bewerbung für das Programm stimmt der Bewerber diesen Bedingungen zu.
2.3 Bewerbungen von Mitarbeitern und Familienangehörigen von Mitarbeitern von BMS und verbundenen Unternehmen sowie am Programm beteiligten Dritten werden bei der Auswahl für das Programm nicht berücksichtigt. Mit Einreichung der Bewerbung sichert der Bewerber zu, dass er nicht von der Bewerbung ausgeschlossen ist.
2.4 Ebenso ausgeschlossen sind Bewerbungen von Mitarbeitern, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das mit BMS oder einer i.S.d. § 15 AktG verbundenem Unternehmen direkt oder indirekt in Wettbewerb steht (im Folgenden Konkurrenzunternehmen), oder das mit ei-nem Konkurrenzunternehmen i.S.d. § 15 AktG verbunden ist. Diese werden ebenfalls bei der Auswahl für das Programm nicht berücksichtigt. Mit Einreichung der Bewerbung sichert der Bewerber zu, dass er nicht für ein Konkurrenzunternehmen oder ein mit diesem verbundenes Unternehmen tätig ist.
3. Wie und wann kann man sich bewerben?
3.1 Die Bewerbungsphase beginnt am 18. Februar 2025 um 00:00 Uhr morgens und endet am 16. März 2025 um 23:59 Uhr (im Folgenden Bewerbungszeitraum). Während des Bewerbungszeitraums können Bewerber ihre Bewerbung ausschließlich über das Formular auf der Kampagnenseite einreichen.
3.2 Jeder Bewerber muss das Bewerbungsformular vollständig ausfüllen und alle erforderlichen persönlichen und beruflichen Angaben machen.
3.3 Sind die eingegebenen Informationen falsch oder unvollständig, kann der Bewerber vom Auswahlverfahren für das Programm ausgeschlossen werden. Erweisen sich Informationen nachträglich als falsch oder unvollständig, kann der ausgewählte Bewerber nachträglich vom Programm ausgeschlossen werden. Eine Falschangabe berechtigt zur Anfechtung einer eventuell bereits abgeschlossenen Markenbotschafter-Vereinbarung und stellt einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i.S.d. § 626 BGB dar.
3.4 Jeder Bewerber darf sich nur einmal für das Programm bewerben. Mehrfachbewerbungen werden nicht anerkannt und können zum Ausschluss führen.
4. Auswahlverfahren
4.1 BMS behält sich die Auswahl der Markenbotschafter vor. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags als Markenbotschafter.
4.2 Die Auswahl der Markenbotschafter basiert unter anderem auf:
4.3 Die von Lease a Bike für das Programm ausgewählten Bewerber werden bis zum 31. März 2025 per E-Mail benachrichtigt und darum gebeten, sich innerhalb einer in der E-Mail genannten Frist zu melden, um die Teilnahme an dem Programm als Markenbotschafter zu be-stätigen und eine entsprechende Markenbotschafter-Vereinbarung abzuschließen. Meldet sich der ausgewählte Markenbotschafter nicht innerhalb der Frist, so verfällt der Anspruch auf die Teilnahme an dem Programm und es wird ein neuer Markenbotschafter ermittelt.
5. Branchenexklusivität
5.1 Der Bewerber verpflichtet sich, während der Bewerbungsphase keine weiteren Kooperationsvereinbarungen oder ähnliche Vereinbarungen mit Unternehmen abzuschließen, mit denen BMS in direktem Wettbewerb steht. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit BMS zu halten.
5.2 Sollte der Bewerber gegen die Regelung aus Absatz 1 verstoßen, wird seine Bewerbung nicht berücksichtigt. Erhält BMS nachträglich davon Kenntnis und wurde der Bewerber für das Programm als Markenbotschafter ausgewählt, kann BMS die Teilnahme an dem Programm einseitig beendigen.
6. Leistungen von BMS
Die konkreten Leistungen von BMS sind ausschließlich Gegenstand der im Fall einer Auswahl abzuschließenden Markenbotschafter-Vereinbarung. Diese soll folgende Leistungen beinhalten:
6.1 Cervélo-Rennrad:
6.2 Weitere Leistungen:
7. Pflichten der Markenbotschafter
Die konkreten Pflichten der Markenbotschafter sind ausschließlich Gegenstand der im Fall ei-ner Auswahl abzuschließenden Markenbotschafter-Vereinbarung. Diese sollen folgende Punkte umfassen:
7.1 Content-Erstellung:
7.2 Veranstaltungsteilnahme (obligatorisch):
8. Öffentlichkeit
8.1 Mit der Bewerbung für das Programm erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass Lease a Bike seinen Namen und die Bewerbungsdetails in einem Social-Media-Beitrag auf seinen Social-Media-Seiten nach Abschluss des Auswahlverfahrens und bei Zusage für das Programm veröffentlichen darf.
8.2 Mit der Bewerbung für das Programm erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass Lease a Bike den Namen und die Fahrradreise der ausgewählten Markenbotschafter über seine Marketingkanäle offenlegen darf.
9. Haftung
BMS haftet im Rahmen der Bewerbung grundsätzlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird auf die Höhe des nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Fälle, in denen der Sponsor eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) verletzt.
10. Schlussbestimmungen: Änderungen; Schriftform; Rechtswahl; Gerichtsstand
10.1 Lease a Bike behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne Ankündigung zu beenden oder diese Bedingungen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Bewerber unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt sowie auf der Lease a Bike Website https://www.lease-a-bike.de/jointheride veröffentlicht.
10.2 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für dieses Schriftformerfordernis, soweit die Parteien keine Individualvereinbarung (vgl. § 305b BGB) treffen, mit der sie zugleich das Schriftformerfordernis abbedingen.
10.3 Das Programm und die Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrer Durchführung und Beendigung ist Cloppenburg ausschließlicher Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig.
1 Nachfolgend wird allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch sämtliche Geschlechter.