Unsere Antworten auf häufige Fragen von Arbeitgeber*innen zum Dienstradleasing.
Dienstradleasing ist ein beliebtes Mitarbeiterbenefit für Ihr Unternehmen. Ihre Mitarbeitenden können sich mit Lease a Bike schnell und einfach ein Traumrad leasen. Mittels Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und die Angestellten sparen Sozialabgaben und Steuern. Als Arbeitgeber*in profitieren Sie auch - unter anderem durch eine stärkere Mitarbeiterbindung, gesündere und zufriedenere Mitarbeiter*innen. Und, fast noch wichtiger: Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität.
Das Dienstwagen-Prinzip gilt seit 2012 auch für Fahrräder und E-Bikes. Dienstradleasing bietet die Möglichkeit, die Produktivität zu erhöhen, die Gesundheit zu fördern und nachweislich die Krankheitstage der Angestellten zu reduzieren. Für Arbeitgeber*innen ist die Implementierung des Angebots kosten- und risikofrei.
Das Konzept des Dienstrades ist vor allem dank der vorteilhaften Gehaltsumwandlung und des umfassenden Rundum-Schutzes sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen interessant und steigert dabei das Image des Unternehmens. Sicherlich auch aufgrund dessen zählt das Dienstradleasing mittlerweile zu den beliebtesten Benefits für Angestellte. Weitere nennenswerte Vorteile sind folgende:
Bei Lease a Bike profitieren Sie außerdem von der Extraportion Kundenservice. Sollten Sie während der Implementierung oder darüber hinaus offene Fragen zum Dienstradleasing haben, stehen wir Ihnen mit unserem erstklassigen Kundenservice zur Seite. Von einem personalisierten Online-Portal bis hin zu einer persönlichen Betreuung vor Ort. Entdecken Sie weitere Informationen zu den Vorteilen für Ihr Unternehmen.
So implementieren Sie Dienstradleasing als Arbeitgeber*in in Ihrem Unternehmen. Wir erklären Ihnen in nur 60 Sekunden den Prozess, um Ihren Angestellten ebenfalls einen der beliebtesten Mitarbeiterbenefits zu ermöglichen.
Die Implementierung des Dienstradleasing ist kostenneutral. Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie als Arbeitgeber*in von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in.
Die Arbeitnehmer*innen leasen in der Regel per Entgeltumwandlung. Dabei wird ein kleiner Teil des Bruttogehalts als Leasingrate einbehalten. Dieser „Sachlohn“ muss monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Hierbei entstehen dem Unternehmen keinerlei Kosten.
Sie können als Arbeitgeber*in die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern, zum Beispiel durch den Fairbetrag. Bei der Anwendung des Fairbetrags werden arbeitgeberseitige Einsparungen in den Sozialversicherungen, die bei der Entgeltumwandlung entstehen, an die Mitarbeiter*innen weitergegeben, sodass ihre Ersparnis beim Leasing noch höher ausfällt als bei der klassischen Entgeltumwandlung.
Sie können das Dienstrad auch als Gehaltsplus an die Arbeitnehmer*innen weitergeben, dann tragen Sie die monatlichen Leasingraten. Für die Arbeitnehmer*innen entfällt in diesem Fall die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung.
Sie können Dienstradleasing in Ihrem Unternehmen als Mitarbeiterbenefit anbieten. Mit Lease a Bike ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden, sich schnell und einfach ihr Traumrad zu leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Ihre Angestellten sparen Sozialabgaben und Steuern. Als Arbeitgeber*in profitieren Sie beispielsweise durch eine stärkere Mitarbeiterbindung und gesündere Mitarbeiter*innen. Außerdem leisten Sie so einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität. Mehr Informationen finden Sie auch hier zusammengefasst für Arbeitgeber*innen.
Seit 2012 gilt das Dienstwagen-Prinzip auch für Fahrräder und E-Bikes. Das Dienstradleasing erhöht die Produktivität, fördert die Gesundheit und reduziert nachweislich die Krankheitstage der Angestellten. Als Arbeitgeber*in können Sie das Angebot dabei kosten- und risikofrei implementieren.
Die vorteilhafte Gehaltsumwandlung und der umfassende Rundum-Schutz machen das Konzept des Dienstrades sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen interessant und steigert dabei das Image des Unternehmens. Das Dienstradleasing ist mittlerweile das beliebteste Benefit für Angestellte. Weitere Vorteile sind die Reduzierung der Fluktuation, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und den positiven Beitrag zum ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.
Bei Lease a Bike profitieren Sie außerdem von der Extraportion Kundenservice. Wir stehen Ihnen bei der Implementierung und bei allen Fragen rund um das Thema E-Bike und Fahrrad Leasing mit unserem erstklassigen Kundenservice zur Seite. Von einem personalisierten Online-Portal bis hin zu einer persönlichen Betreuung vor Ort. Weitere Informationen zu den Vorteilen für Ihr Unternehmen finden Sie hier.
Bei der Gehaltsumwandlung erhält der*die Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich das künftige Gehalt von Arbeitnehmer*innen für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für die Mitarbeiter*innen. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?
Bruttomonatsgehalt
+ Versteuerung des geldwerten Vorteils
- Leasingrate
- Rundumschutz Kosten
= neues Bruttomonatsgehalt
- Abgaben
- Steuern
- Versteuerung des geldwerten Vorteils
= Nettomonatsgehalt
Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.
Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen.
Umwandlungsrate:
Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
Versteuerung des geldwerten Vorteils:
Abhängig von der Form der Überlassung durch Sie als den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung. Den Betrag für den geldwerten Vorteil finden Sie in der Berechnungsübersicht im Bike-Leasing Rechner.
Die Implementierung des Dienstradleasing ist kostenneutral. Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie als Arbeitgeber*in von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in.
Die Arbeitnehmer*innen leasen in der Regel per Entgeltumwandlung. Dabei wird ein kleiner Teil des Bruttogehalts als Leasingrate einbehalten. Dieser „Sachlohn“ muss monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Hierbei entstehen dem Unternehmen keinerlei Kosten.
Sie können als Arbeitgeber*in die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern, zum Beispiel durch den Fairbetrag. Bei der Anwendung des Fairbetrags werden arbeitgeberseitige Einsparungen in den Sozialversicherungen, die bei der Entgeltumwandlung entstehen, an die Mitarbeiter*innen weitergegeben, sodass ihre Ersparnis beim Leasing noch höher ausfällt als bei der klassischen Entgeltumwandlung.
Sie können das Dienstrad auch als Gehaltsplus an die Arbeitnehmer*innen weitergeben, dann tragen Sie die monatlichen Leasingraten. Für die Arbeitnehmer*innen entfällt in diesem Fall die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung.
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie von unserem Ratenausfallschutz Gebrauch machen.
Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten.
In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist.
Diese können sein:
Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.
Sollte eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen mit einem Dienstrad von Lease a Bike aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an.
Sie können das verbleibende Dienstrad einem*einer anderen Mitarbeiter*in für die restliche Leasing-Laufzeit anbieten. Sie als Arbeitgeber*in nehmen alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgen für die Registrierung von dem*der neuen Nutzer*in im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Der*die Mitarbeiter*in oder Sie als Arbeitgeber*in haben die Möglichkeit, das Leasingobjekt aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Das Leasingobjekt geht nach Kauf in das Eigentum über. Zudem hat der*die Mitarbeiter*in die Möglichkeit, den Ablösebetrag über das Produkt FINANCE A BIKE zu finanzieren. Voraussetzung dafür ist ein Online Banking Zugang, sowie ein gültiger Personalausweis mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Das Leasingobjekt wird, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, auf das neue Unternehmen vertraglich überschrieben. Der*die neue Arbeitgeber*in hat nun die Möglichkeit den bestehenden Leasingvertrag in die Gehaltsumwandlung zu führen und dem*der Mitarbeiter*in das Leasingobjekt weiterhin als Dienstrad zu überlassen. Die Voraussetzung hierfür ist die Einverständniserklärung des neuen Unternehmens und die Registrierung bei Lease a Bike. Die Umschreibung ist kostenlos.
Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.
Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.
Jedes Lease a Bike Rundum-Schutz-Paket beinhaltet einen Diebstahl & Schadenschutz, sowie eine kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie und ein Servicepaket mit jährlichem Budget für Verschleißreparaturen und Inspektionen.
Diebstahl & Schadenschutz
Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Dienstrad, wie z.B. durch:
Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an!
Servicepaket
Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.
Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe
Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen:
Sollten Sie die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen wollen, wählen Sie bitte 04471 967 3113 oder klicken auf diesen Link.
*ab einer Entfernung von 10km von Ihrem ständigen Wohnsitz
Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die 1%-Methode fällt dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.
Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.
Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).
Die Leasingraten für Diensträder gelten im betriebswirtschaftlichen Sinne als Betriebsausgaben. Somit können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die enthaltene Umsatzsteuer von der Umwandlungsrate abziehen. Die Angestellten wandeln dann die Netto-Leasingraten um und es ergibt sich eine noch höhere Ersparnis.
Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wandeln dagegen die Leasingrate inkl. Umsatzsteuer um, sodass die Ersparnis für die Angestellten etwas geringer ausfällt.
In einer Welt, in der die Arbeitsbelastung ständig zunimmt und die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmen, ist das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu einem zentralen Anliegen für Unternehmen geworden. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein strategischer Ansatz, der darauf abzielt, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern und somit langfristig die Leistungsfähigkeit und Produktivität des Unternehmens zu steigern.
Die Mitarbeiterbindung geht weit über die reine Gehaltsvorstellung hinaus. Es soll eine positive Arbeitsumgebung geschaffen werden, in der Mitarbeiter nicht nur ihre beruflichen Ziele erreichen, sondern auch persönlich aufblühen können. Zufriedene Mitarbeitende sind nicht nur produktiver, sondern fördern auch wesentlich das positive Image des Unternehmens. Benefits spielen hier eine entscheidende Rolle, da sie dazu beitragen, das Arbeitsumfeld attraktiver zu gestalten.
Fahrradleasing erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, da es nicht nur umweltfreundliche Mobilität fördert, sondern auch weitere Vorteile bietet.