Wir konzentrieren uns auf die Firmen und den Prozess. Sie kümmern sich um die Räder. Win-win.
Fahrradhändler, die mit uns zusammenarbeiten
Unser eigenes Schadenmanagement kümmert sich um Ihre Anfragen.
Im Rahmen des Rundumschutzes ist jedes Lease a Bike Dienstfahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl abgesichert wenn das Dienstfahrrad abgeschlossen war. Es wird immer zum Neuwert ersetzt und ein Objekttausch im bestehenden Vertrag vorgenommen. Im Regelfall ist eine Beendigung des bestehenden Vertrages nicht notwendig. Unberührt davon bleibt natürlich das Sonderkündigungsrecht gemäß der Leasingvertragsbedingungen seitens des Leasingnehmers mit Ausgleichsanspruch beim Leasinggeber zum Abrechnungswert des Vertrages zum Schadentag. Wichtig für die Schadenmeldung an uns ist natürlich bei Diebstahl die Vorlage eines polizeilichen Aktenzeichens im Rahmen der erforderlichen Diebstahlanzeige.
Unter die Begrifflichkeit eines Schaden fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen des Dienstrades, wie z.B. durch:
Ein Reifenschaden ist kein Schaden im Sinne der Versicherung. Reifenschäden werden bei einem Lease a Bike Dienstrad immer über das im Rundum-Schutz Paket enthaltene jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Da im Rahmen der Antragserstellung mit Bestätigung des Rades und Zubehörs sowie Auswahl des passenden Rundum-Schutz Paketes bereits der Leasingantrag und auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag systemisch erstellt wurde ist eine Ergänzung von Zubehör nachträglich nicht mehr möglich.
Hier besteht die Möglichkeit, den erstellten Leasingantrag/Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über unsere Servicemitarbeiter zu löschen und dann mit dem gewünschten Zubehör erneut durch Sie zu erstellen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Wir bieten regelmäßig Fachhändler-Schulungen an.
Thematisiert werden sowohl das Konzept, Prozesse aus Sicht des Fachhandels und rechtliche Grundlagen des Dienstradleasings.
Die Schulungen sind kostenfrei und finden online statt. So können möglichst viele Mitarbeiter aus Ihrem Team dabei sein.
Nachdem Sie an einer unserer Schulungen teilgenommen haben, sind Sie in der Fachhändlersuche auf unserer Webseite als "zertifizierter Fachhändler" zu finden. Potentielle Kunden sind auf der Suche nach einem Händler somit direkt darüber informiert, dass Sie bzgl. Dienstradleasing mit Lease a Bike bestens beraten können.
Als registrierter Händler, werden Sie im Voraus per E-Mail auf die nächsten Schulungstermine aufmerksam gemacht.
Sie sind noch kein Händler? Dann registrieren Sie sich jetzt hier.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch den Fachhändler über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fachhändler eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Die Meldung kann ganz einfach durch den Fachhändler über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fachhändler eingereicht.
Die Meldung kann ganz einfach durch den Fachhändler über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fachhändler eingereicht.
Schadenschutz
Unter unseren Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehler
• Einfache Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Mobilitätsgarantie
Im Rahmen eines versicherten Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen bis zu € 200 jährlich:
• Kosten für den Rücktransport zum Ausgangsort bei Verlust der Betriebssicherheit bis zu € 100
• Kosten für ein Leihrad ab dem 2. Tag. Maximal € 20 pro Tag, maximal € 100 pro Schadenereignis
Instandhaltungspaket
Der Arbeitnehmer wählt zwischen dem Basis-, Standard- oder Premium-Paket in Abhängigkeit des ausgewählten Fahrrades und der Nutzung. Jedes Paket enthält ein jährliches Budget. Hierüber werden Reparaturen, die das Rad (wieder) betriebssicher machen wie auch die anfallenden Verschleißreparaturen während der Nutzungszeit abgerechnet.
Auch Reifenschäden, da diese natürlich kein Schadenfall im Sinne eines versicherungstechnischen Schadens sind, werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
• Basis: € 75 brutto pro Jahr
• Standard: € 150 brutto pro Jahr
• Premium: € 200 brutto pro Jahr
Das Basis- und das Standard-Paket decken zusätzlich den erforderlichen UVV-Check pro Jahr ab. Das Premium-Paket einen Premium-UVV-Check mit erweiterten Leistungsumfängen außerhalb der erforderlichen Sichtprüfung. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das gebuchten Budget abgerechnet.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Es besteht ein Schutz 24 h/365 Tage. Die Schaden-/ Diebstahlmeldung erfolgt immer über ein Formular direkt an uns. Bei einem vorliegenden Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. (Aktenzeichen) Auch ihr Arbeitgeber als Leasingnehmer ist im Schadenfall umgehend zu informieren. Diese Meldung über das Schadenformular können Sie eigenständig ausfüllen oder gemeinsam mit ihrem Fachhändler, der Sie gerne dabei unterstützt.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundumschutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über den Lease a Bike Fachhändler, bei dem das Dienstfahrrad bezogen wurde.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht werden, ist das Dienstrad am Vertragsende über einen Lease a Bike Fachhändler an uns zurückzugeben.
Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.
Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.
Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.
Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird.
Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang zur Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichen Preis, ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Sie wünschen hierzu weitere Details? Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Lease a Bike bietet dem Mitarbeitenden das Dienstrad auf Wunsch zu einem aktuell erwarteten Kaufpreis von 10 % am Vertragsende an. Den geldwerten Vorteil, der aus der Differenz zwischen 10 % des erwarteten Kaufpreises und dem aktuell festgesetzten marktüblichen Preis von 40 % entsteht, versteuern wir pauschal nach §37b Abs. 1 EStG. Ein Nachweis der Pauschalversteuerung durch uns erfolgt auf der Verkaufs-Rechnung des gebrauchten Dienstrades. Somit ist der Arbeitgeber nicht gefordert eine pauschale oder individuelle Versteuerung des aus dem Verkauf an den Mitarbeitenden anfallenden geldwerten Vorteils, über die Lohn- und Gehaltsabrechnung selber vorzunehmen.