Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?
Bruttomonatsgehalt
+ Versteuerung des geldwerten Vorteils
- Leasingrate
- Rundumschutz Kosten
= neues Bruttomonatsgehalt
- Abgaben
- Steuern
- Versteuerung des geldwerten Vorteils
= Nettomonatsgehalt
Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.
Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen.
Umwandlungsrate:
Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
Versteuerung des geldwerten Vorteils:
Abhängig von der Form der Überlassung durch den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung. Den Betrag für den geldwerten Vorteil finden Sie in der Berechnungsübersicht im Bike-Leasing Rechner.
Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike haben Sie freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass Sie Ihr Traumrad fahren können. Verschaffen Sie sich im Bikefinder einen Überblick über mögliche Modelle im Dienstradleasing oder kontaktieren Sie eine Fahrradhandlung in Ihrer Nähe für weitere Fahrradmodelle.
Ihr*e Arbeitgeber*in legt fest, wie viele Diensträder pro Mitarbeiter*in geleast werden dürfen. Wenn Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Lease a Bike Portal anmelden, finden Sie die Informationen über die maximale Anzahl der Räder auf der Startseite. Erlaubt Ihnen Ihr*e Arbeitgeber*in mehrere Diensträder zu leasen, ist es egal, wer die geleasten Diensträder nutzt.
Mit ihrem vorhandenen Bestellcode können Sie auch mehrere Diensträder leasen. Sie können dafür eine andere Fachhandlung oder auch einen späteren Zeitpunkt wählen. Erst wenn die maximale Anzahl an Rädern erreicht ist, ist der Code nicht mehr gültig.
Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Ja, das Job Fahrrad dürfen Sie auch privat nutzen.
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