Was ist Dienstradleasing?
Dienstradleasing bedeutet, dass der*die Arbeitgebende ein Fahrrad oder E-Bike least und dem*der Arbeitnehmenden zur privaten und dienstlichen Nutzung überlässt. Die Leasingrate wird dabei per Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen – das spart Steuern und Sozialabgaben. Versteuert wird nur ein geringer geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent des Listenpreises. So kommen Mitarbeitende deutlich günstiger an ihr Wunschrad als beim Direktkauf.
Das Wichtigste auf einen Blick.
Was ist Dienstradleasing? Der*die Arbeitgebende least ein Rad und überlässt es den Nutzer*innen. Dabei ist das Rad privat und dienstlich nutzbar.
Wie zahle ich? Per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt, teilweise auch mit Arbeitgeberzuschuss.
Was spare ich? Im Vergleich zum Direktkauf je nach Modell bis zu 30–40 %.
Wie wird versteuert? Nur 0,25 % des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil.
Wie lange läuft der Vertrag? In der Regel 36 Monate (drei Jahre).
Was passiert danach? Übernehmen oder zurückgeben. Anschließend kann ein neues Rad geleast werden.
Wer kann leasen? Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Arbeitgebender das Modell anbietet.

Was ist Dienstradleasing genau?
Dienstradleasing ist ein Mitarbeiterbenefit, bei dem der*die Arbeitgebende ein Fahrrad oder E-Bike über einen Leasinganbieter least und es den Arbeitnehmenden zur Nutzung überlässt. Der Leasingvertrag läuft dabei zwischen dem*der Arbeitgebenden und der Leasinggesellschaft – nicht zwischen den Nutzer*innen und dem Anbieter. Praktisch: Die Nutzerin bzw. der Nutzer darf das Rad uneingeschränkt privat fahren – nicht nur für den Arbeitsweg.
Das Modell wird oft auch Jobbike, Firmenrad oder Bikeleasing genannt – gemeint ist dabei dasselbe. Der entscheidende Unterschied zum klassischen Privatkauf liegt in der Finanzierung: Beim Dienstradleasing wird die monatliche Leasingrate direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Die Ersparnis ergibt sich also direkt aus den niedrigeren Steuern und Abgaben.
Wie funktioniert Dienstradleasing Schritt für Schritt?
Der Ablauf ist in der Praxis übersichtlich und folgt fast immer demselben Muster:


Rad aussuchen
Sofern das entsprechende Unternehmen bereits Dienstrad-Leasing als Mitarbeiter-Benefit anbietet, können Arbeitnehmende das jeweilige Wunschrad direkt beim Fachhandelspartner wählen – vom Stadtrad über das Gravelbike bis zum Lastenrad.
Angebot anfordern
Sie erhalten ein Leasingangebot mit monatlicher Rate, Laufzeit und Leistungen (z. B. Diebstahl- und Schadenschutz, Servicepakete für Inspektion und Verschleiß).
Arbeitgebender prüft und gibt frei
Der*die Arbeitgebende schließt einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinganbieter ab und vereinbart mit dem*der Mitarbeitenden die Überlassung.
Gehaltsumwandlung startet
Die Leasingrate wird monatlich vom Bruttogehalt einbehalten. Ein eventueller Arbeitgeberzuschuss reduziert den eigenen Anteil.
Rad nutzen
Arbeitnehmende fahren das Rad privat und dienstlich – in der Regel über 36 Monate.
Vertragsende
Arbeitnehmende übernehmen das Rad oder geben es zurück. Anschließend können sie mit einem neuen Vertrag starten.
Was bedeuten Gehaltsumwandlung und 0,25-Prozent-Regel?
Gehaltsumwandlung heißt, dass der*die Arbeitnehmende auf einen Teil des Bruttogehalts in Höhe der Leasingrate verzichtet – und genau das senkt die Steuer- und Sozialabgabenlast. Da Teile des Bruttogehalts als Sachbezug gelten, sinkt das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt. Man zahlt die Rate also faktisch teils mit Geld, das sonst an Finanzamt und Sozialkassen geflossen wäre.
Wichtig: Die private Nutzung des Rades ist ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss – aber nur gering. Für Dienstfahrräder und Pedelecs gilt seit 2019 nämlich die sogenannte 0,25-Prozent-Regel: Monatlich werden 0,25 Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Beim Dienstwagen mit Verbrenner ist es das Vierfache. Anders als beim Firmenwagen fällt für den Arbeitsweg keine zusätzliche Besteuerung an – Privat- und Pendelfahrten sind mit dem geldwerten Vorteil abgegolten.
Übrigens: Wenn der*die Arbeitgebende das Rad komplett zusätzlich zum Gehalt finanziert (Gehaltsextra statt Umwandlung), entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils sogar ganz.

Wer kann ein Dienstrad leasen?
Leasen können in der Regel sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Arbeitgebende das Dienstradmodell anbieten. Die Gehaltsumwandlung setzt ein entsprechendes Bruttogehalt voraus. Deshalb sind Minijobs in der Regel nicht zugelassen – ebenso oft Auszubildende mit sehr niedriger Vergütung oder Beschäftigte in der Probezeit (das regelt der jeweilige Arbeitgeber).
Auch Beamtinnen und Beamte, kommunale Mitarbeitende oder Tarifbeschäftigte können in vielen Fällen teilnehmen – sofern ihr Dienstherr das Angebot freigeschaltet hat. In einigen Branchen ist Dienstradleasing inzwischen sogar tariflich geregelt. Wichtig: Selbstständige nutzen ein anderes Modell, da sie kein Gehalt umwandeln. Da die Leasingrate aber auch als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden kann, entstehen auch hier entsprechend Steuervorteile.
Welche Räder kann ich leasen?
Leasen können Arbeitnehmende nahezu jedes Rad: City- und Trekkingräder, Rennräder, Gravel- und Mountainbikes, Lastenräder sowie E-Bikes und Pedelecs. Aus Bike-Perspektive ist das Modell vor allem bei hochwertigen E-Bikes attraktiv, weil hier der absolute Steuervorteil am größten ausfällt – ein gutes Pendel-Pedelec kostet schließlich schnell 3.000 bis 5.000 Euro.
Wichtig ist die Unterscheidung beim Antrieb: Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h gelten verkehrsrechtlich als Fahrrad, hier ist mit dem geldwerten Vorteil alles abgegolten. S-Pedelecs bis 45 km/h gelten dagegen als Kraftfahrzeuge. Sie brauchen Versicherungskennzeichen und Führerschein. Da S-Pedelecs steuerlich wie Elektro-Dienstwagen behandelt werden, muss bei ihnen zusätzlich auch der Arbeitsweg versteuert werden. Für die Privatnutzung gilt zwar ebenfalls die Viertelbewertung, der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte wird aber zusätzlich angesetzt. Das verändert die Rechnung – S-Pedelecs besitzen beim Dienstradleasing daher häufig nicht den gleichen Stellenwert wie klassische E-Bikes.
Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrags?
Nach 36 Monaten haben Arbeitnehmende zwei Optionen: übernehmen oder zurückgeben. Bei Lease a Bike prüfen wir rechtzeitig, ob ein Kaufangebot möglich ist, und schicken es spätestens drei Monate vor Vertragsende per E-Mail. Entscheidet der*die Arbeitnehmende sich für die Übernahme, geht das Rad nach Zahlung in das persönliche Eigentum über. Möchte der*die Arbeitnehmende es nicht behalten, holen wir es bequem ab. Anschließend kann mit dem vorhandenen Bestellcode direkt ein neuer Vertrag fürs nächste Rad gestartet werden.
Ein steuerlicher Hinweis zur Übernahme: Die Finanzverwaltung geht nach drei Jahren pauschal von einem Restwert von 40 Prozent der ursprünglichen Preisempfehlung aus. Liegt der Kaufpreis darunter, kann die Differenz ein geldwerter Vorteil sein. Bei Lease a Bike übernimmt die Lease a Bike Deutschland GmbH diese Versteuerung nach §37b EStG – den Nutzer*innen entstehen dadurch keine zusätzlichen Steuerkosten.

Checkliste: Passt Dienstradleasing zu mir?
Bietet mein*e Arbeitgeber*in das Modell überhaupt an?
Bleibe ich die nächsten 36 Monate voraussichtlich im Unternehmen?
Ist mein Beschäftigungsverhältnis zugelassen? (Minijob meist nicht)
Will ich das Rad am Ende übernehmen? Dann einplanen, dass der konkrete Übernahmepreis erst kurz vor Schluss feststeht.
Sind Versicherung und Service im Angebot enthalten?