Kosten des Dienstradleasings

Was kostet das Dienstradleasing?

Wo liegt meine Ersparnis für mich als Arbeitnehmer*in und wie berechne ich sie?

Im Zuge der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil Ihres vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug während der Überlassung des Dienstrades.


Dies erfolgt durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in der Ihr zukünftiges Gehalt für die Dauer der Nutzung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) reduziert wird. Dadurch profitieren Sie von Steuer- und Abgabenvorteilen. Ihre Ersparnis können Sie ganz einfach mit unserem Bike-Leasing Rechner berechnen.

Zwei Personen sitzen auf Mauer und zwei Räder stehen daneben

Berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis.

Aufs Rad umsteigen. Und bis zu 40 % günstiger sein im Vergleich zum Kauf, dank Dienstradleasing! Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das zu versteuernde Bruttogehalt für Ihre Mitarbeitenden und somit auch die Sozialabgaben und Steuern. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der ausgegebenen Leasingrate im Rechner um ein unverbindliches Kalkulationsbeispiel handelt.

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Häufige Fragen zu Kosten beim Dienstradleasing

Wieso ist meine Leasingrate so hoch?

Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag angegebene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.

Die Leasingrate wird Ihnen sowohl netto als auch brutto angezeigt. Ist Ihr*e Arbeitgeber*in vorsteuerabzugsberechtigt, wird in der Regel die netto Leasingrate mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Dadurch reduziert sich Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt, was zu einer Minderung Ihrer Steuern und Sozialabgaben führt. Ist Ihr*e Arbeitgeber*in nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abgezogen.

In der Umwandlungsrate in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist ein möglicher Zuschuss des*der Arbeitgeber*in nicht berücksichtigt.


Möchten Sie genau wissen, wie hoch Ihre Ersparnis ist? Dann testen Sie unseren Bike-Leasing Rechner.

Kann mein*e Arbeitgeber*in mein Dienstradleasing mit Zuschüssen unterstützen?

Arbeitgeber*innen haben die Möglichkeit, die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss zu reduzieren, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass die Teilnahme am Dienstfahrradleasing in der Belegschaft steigt, wenn Arbeitgeber*innen einen Zuschuss gewähren.

Traumrad finden. Mit Lease a Bike!

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Rente und Dienstradleasing?

Kalkhoff Bikes Mann steht mit Fahrrad vor Elbphilharmonie

Das Dienstradleasing über die Gehaltsumwandlung verringert Ihr monatliches Bruttoeinkommen und somit auch die Sozialabgaben für die Rente. Oft wird dies als Nachteil des Dienstradleasings angesehen, allerdings sind die Einbußen minimal. Bei einem Fahrradpreis von 3.000 Euro reduziert sich beispielsweise der zukünftige Rentenanspruch um etwa 2 Euro im Monat, wenn das Fahrrad über 36 Monate geleast wird. Insgesamt wären das rund 468 Euro weniger Rente für die gesamte Rentenbezugsdauer, was geringer ist als die durchschnittlichen Einsparungen durch das Dienstrad. Zudem profitieren regelmäßige Fahrradfahrer*innen von positiven gesundheitlichen Aspekten: Aktuelle Studien zeigen, dass sie fitter, gesünder und tendenziell auch länger leben.



Wenn Sie Ihr Dienstrad als Gehaltsextra beziehen, übernimmt der*die Arbeitgeber*in die gesamten Kosten zusätzlich zum Gehalt. In diesem Fall findet keine Gehaltsumwandlung statt, sodass sich die Sozialabgaben nicht verringern und die Rente nicht beeinträchtigt wird.

Welches Dienstrad ist Ihr Traumrad?

Profitieren Sie von freier Marken- und Modellwahl beim Dienstradleasing mit Lease a Bike.

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Häufige Fragen
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Wie lang ist die Laufzeit des Dienstradleasings bei Lease a Bike?

Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Welche Fahrradtypen und -marken kann ich als Dienstrad leasen?

Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike haben Sie freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass Sie Ihr Traumrad fahren können. Verschaffen Sie sich im Bikefinder einen Überblick über mögliche Modelle im Dienstradleasing oder kontaktieren Sie eine Fahrradhandlung in Ihrer Nähe für weitere Fahrradmodelle.

Kann ich mehrere Diensträder leasen?

Ihr*e Arbeitgeber*in legt fest, wie viele Diensträder pro Mitarbeiter*in geleast werden dürfen. Wenn Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Lease a Bike Portal anmelden, finden Sie die Informationen über die maximale Anzahl der Räder auf der Startseite. Erlaubt Ihnen Ihr*e Arbeitgeber*in mehrere Diensträder zu leasen, ist es egal, wer die geleasten Diensträder nutzt.


Mit ihrem vorhandenen Bestellcode können Sie auch mehrere Diensträder leasen. Sie können dafür eine andere Fachhandlung oder auch einen späteren Zeitpunkt wählen. Erst wenn die maximale Anzahl an Rädern erreicht ist, ist der Code nicht mehr gültig.


Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.


Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.


Erfahren Sie mehr zum Ablauf des Dienstradleasings als Arbeitnehmer*in.

Bietet jeder Fahrradhändler Dienstradleasing mit Lease a Bike an?

Lease a Bike verfügt über ein aktives Netzwerk von über 6.700 Fachhändler*innen in ganz Deutschland. Fachhändler*innen in Ihrer Nähe können Sie unter folgendem Link finden. Falls Ihr*e gewünschter Händler*in nicht dabei ist, sprechen Sie uns gerne an. Eine Registrierung einer neuen Fachhandlung kann innerhalb weniger Schritte erfolgen.

Wo ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Pedelec oder E-Bike und 2. S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt. 


Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.


Im Bikefinder finden Sie heraus, welches Dienstrad zu Ihnen passt.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für S-Pedelecs?

Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 km/h unterstützt. Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:


  • Helmpflicht (§ 21a Absatz 2 StVGO)
  • Versicherungskennzeichen
  • Mofa-Prüfbescheinigung
  • Straßenfahrgebot


Mit einem S-Pedelec müssen Sie auf der Straße fahren, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.


Wird ein S-Pedelec z.B. über das Lease a Bike Konzept als Dienstrad geleast, muss der Anfahrtsweg (§ 8 Absatz 2 EStG) je Kilometer mit 0,03 % des Listenpreises versteuert werden.

Was ist Dienstradleasing?

Ihr*e Arbeitgeber*in kann in Ihrem Unternehmen Dienstradleasing als Mitarbeiterbenefit anbieten. Mit Lease a Bike wird Ihnen als Mitarbeitende*r ermöglicht, schnell und einfach Ihr Traumrad zu leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Sie sparen Sozialabgaben und Steuern. Nutzen Sie das Dienstradleasing, profitieren Sie beispielsweise von einer Verbesserung Ihrer Fitness & Gesundheit sowie einer Ersparnis von bis zu 40% gegenüber dem Kauf. Außerdem leisten Sie einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität, indem Sie aufs Rad umsteigen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie funktioniert Dienstradleasing mit Lease a Bike als Arbeitnehmer*in?

Bike-Leasing über Ihren/Ihre Arbeitgeber*in? Kein Problem! Mit Lease a Bike kann sich jeder schnell und einfach sein Traumrad leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Sie können Sozialabgaben und Steuern sparen.


Und so starten Sie mit Bike-Leasing und Lease a Bike: 

Überzeugen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in

Sie wollen ein Dienstfahrrad? Sprechen Sie zunächst mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in. Unser Team unterstützt Sie gerne dabei.


Anmeldung

Nachdem sich Ihr*e Arbeitgeber*in erfolgreich angemeldet hat, können Sie sich über einen individuellen Link in unserem Online-Portal registrieren. Bei erfolgter Freigabe durch Ihren*Ihre Arbeitgeber*in erhalten Sie einen Bestellcode für Ihr Dienstfahrrad.


Dienstrad auswählen

Wählen Sie mit Ihrem Bestellcode bei einem Fachhandelspartner Ihr Dienstfahrrad aus. Sie können jede Marke und jeden Fahrradtyp wählen.


In die Pedale treten

Sie schließen einen Vertrag über die Nutzung des Rades mit Ihrem Unternehmen ab. Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Auf Wunsch bieten wir Ihnen das Dienstrad am Ende der Vertragslaufzeit kostengünstig an.

Jetzt Informationspaket sichern und Arbeitgeber*in überzeugen.

Welche Vorteile hat das Dienstradleasing für mich als Arbeitnehmer*in?

Radfahren ist gut für die Gesundheit und den Geldbeutel. Ein Dienstrad kann bis zu 40 % günstiger sein im Vergleich zum Kauf. Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das zu versteuernde Bruttogehalt und somit auch die Sozialabgaben und Steuern. Mit unserem Bike-Leasing Rechner können Sie ganz einfach sehen, wie viel Sie sparen können.


Hier eine Übersicht Ihrer Vorteile beim Dienstradleasing mit Lease a Bike:

Ein weiterer Vorteil des Bike-Leasings ist, dass Sie das Fahrrad Ihrer Wahl sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke sorglos nutzen können. Dank Ihres Dienstrads integrieren Sie Bewegung direkt in Ihren Alltag, halten sich fit und legen Alltagswege klimafreundlich zurück. Außerdem sparen Sie häufig Zeit und Geld, beispielsweise in Form von Fahrtkosten, indem Sie ab und zu das Auto durch das Fahrrad ersetzen. Besonders in der Stadt eine praktische und effiziente Option. Erfahren Sie hier mehr zu den Vorteilen.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.

Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?



Bruttomonatsgehalt

+ Versteuerung des geldwerten Vorteils

- Leasingrate

- Rundumschutz Kosten

= neues Bruttomonatsgehalt

- Abgaben

- Steuern

- Versteuerung des geldwerten Vorteils

= Nettomonatsgehalt

Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad, erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.



Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen.

Umwandlungsrate:

Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.

Versteuerung des geldwerten Vorteils:

Abhängig von der Form der Überlassung durch den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung. Den Betrag für den geldwerten Vorteil finden Sie in der Berechnungsübersicht im Bike-Leasing Rechner.

Wieso ist meine Leasingrate so hoch?

Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.

Die Leasingrate wird Ihnen netto und brutto angezeigt. Sollte Ihr*e Arbeitgeber*in vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die netto Leasingrate mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern und Sozialabgaben. Ist Ihr*e Arbeitergeber*in nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen.

In der Umwandlungsrate in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist ein möglicher Zuschuss des*der Arbeitgeber*in nicht berücksichtigt.

Sie wollen genau wissen, wie hoch Ihre Ersparnis ist? Dann besuchen Sie unseren Bike-Leasing Rechner.

Wo liegt die Ersparnis für mich als Arbeitnehmer*in und wie berechne ich sie?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.


Das heißt, es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Berechnen können Sie Ihre Ersparnis ganz einfach in unserem Bike-Leasing Rechner.

Welche Auswirkungen hat Dienstradleasing auf meine Rente?

Das Dienstradleasing über die Gehaltsumwandlung schmälert Ihr monatliches Bruttoeinkommen und damit auch die Sozialabgaben für die Rente. Dies wird häufig als Nachteil des Dienstradleasing gesehen. Allerdings sind die entstehenden Einbußen minimal. Bei einem Fahrradpreis von 3.000 Euro reduziert sich zum Beispiel der zukünftige Rentenanspruch um circa 2 Euro im Monat, wenn das Fahrrad mit Gehaltsumwandlung über 36 Monate überlassen wird. Hochgerechnet wären das insgesamt 468 Euro weniger Rente für die gesamte Rentenbezugsdauer. Dieser Betrag ist geringer als die durchschnittlichen Einsparungen durch ein Dienstrad. Dazu kommt der positive Gesundheitsaspekt: Laut aktuellen Studien sind regelmäßige Fahrradfahrer/innen nicht nur fitter und gesünder, sie leben auch länger.


Beziehen Sie Ihr Dienstrad als Gehaltsextra, trägt der*die Arbeitgeber*in die kompletten Kosten on top zum Gehalt. Da in diesem Fall keine Gehaltsumwandlung stattfindet, verringern sich die Sozialabgaben nicht. Die Rente wird demnach ebenfalls nicht beeinflusst.

Was passiert, wenn meine Entgeltfortzahlung bspw. durch Elternzeit o.Ä. unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift. 

Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.
Kann mein*e Arbeitgeber*in mein Dienstradleasing mit Zuschüssen unterstützen?

Arbeitgeber*innen können die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern. Hierzu gibt es allerdings keine Verpflichtung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Beteiligung am Dienstfahrradleasing in der Belegschaft steigt, wenn Arbeitgeber*innen einen Zuschuss zahlen.

Was passiert mit meinem Dienstrad nach Leasingende?
  • Rechtzeitig vor Ablauf des Leasingvertrages werden wir prüfen, ob es möglich ist, Ihnen ein Kaufangebot zur Übernahme des Dienstrades zu unterbreiten. Sollte dies der Fall sein, so erhalten Sie von uns ein derartiges Kaufangebot spätestens drei Monate vor Ende Ihres Leasingvertrages per E-Mail. Über dem darin enthaltenen Button können Sie auf das Kaufangebot antworten. 
  • Sie möchten das Fahrrad nicht übernehmen? Kein Problem, wir holen das Dienstrad ganz bequem bei Ihnen Zuhause ab. Hierzu werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie mit Ihrem vorhandenen Bestellcode ein neues Dienstrad bei einer Lease a Bike Fachhandlung aussuchen.
  • Sofern Sie das Fahrrad übernehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit für die Bezahlung zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden zu wählen. 
  • Nach erfolgreicher Bezahlung des Fahrrads erhalten Sie die Rechnung inkl. Eigentumsnachweis. Damit geht das Fahrrad nach Vertragsende in Ihr Eigentum über. 
  • Die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt die Bike Mobility Services GmbH nach §37b EStG. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.

Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei Ihnen oder auch beim Unternehmen abholen.

Was passiert, wenn meine Entgeltfortzahlung bspw. durch Elternzeit o.Ä. unterbrochen ist?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift. 

Diese können sein:


  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.
Was passiert mit meinem Leasingvertrag bei Kündigung?

Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung greift unser Ratenausfallschutz. Dies geschieht beispielsweise, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. In jedem Fall finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift. 


Diese können sein:

  • Nutzer*innenwechsel. Ihr*Ihre Arbeitgeber*in bietet das Dienstfahrrad einem*einer anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an. Das Unternehmen nimmt alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
  • vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstfahrrades durch Sie als Mitarbeiter*in. Optional steht Ihnen hier zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser Produkt FINANCE A BIKE offen.
  • Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird Ihnen für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
  • Rückgabe. Sollten alle zuvor genannten Punkte in Ihrem Falle nicht zum Tragen kommen, ist das Rad an Ihren*Ihre Arbeitgeber*in zurückzugeben. Details zur individuellen Abwicklung besprechen wir dann individuell mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.
Kann ich meinen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?

Ja, das Dienstrad dürfen Sie auch privat nutzen.

Was beinhaltet der Rundum-Schutz?

Jedes Lease a Bike Rundum-Schutz-Paket beinhaltet einen Diebstahl & Schadenschutz, sowie eine kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie und ein Servicepaket mit jährlichem Budget für Verschleißreparaturen und Inspektionen. 

 

Diebstahl & Schadenschutz

Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Dienstrad, wie z.B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an!

 

Servicepaket

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit von dem ausgewählten Fahrrad und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen sowie für eine jährliche Inspektion* genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.


Das Budget beträgt je Paket: 


  • Basis: 75 € brutto pro Jahr*
  • Premium: 200 € brutto pro Jahr* 
  • All-inclusive: unbegrenzt* 


*Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Kosten der jährlichen Inspektion ist gedeckelt. Die Kosten der Erstinspektion sind nur bis zu einem Betrag von 41,65€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Die Kosten der weiteren jährlichen Inspektionen sind nur bis zu einem Betrag von 83,30€ brutto über das gewählte Servicepaket abrechenbar. Eventuelle zusätzliche Inspektionskosten sind von dem*der Leasingnehmer*in bzw. Nutzer*in selbst zu tragen.

 

Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilitätfolgende Leistungen:


  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe einer Panne
  • Abschleppen*
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall*
  • Ersatzfahrrad für max. 7 Tage à 50€*
  • Fahrrad-Rücktransport*
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland*
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne*


Sollten Sie die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen wollen, wählen Sie bitte 04471 967 3113 oder klicken auf diesen Link.

 

*ab einer Entfernung von 10km von Ihrem ständigen Wohnsitz

Wer ist für die Pflege und Wartung meines Dienstrads verantwortlich?

Die Rundum-Schutz-Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet. Wenden Sie sich anschließend an eine der Lease a Bike Fachhandlungen und vereinbaren einen Termin.

Die Kosten für die Inspektion stellt der*die Händler*in direkt Lease a Bike in Rechnung. Sie als Mitarbeiter*in gehen dabei niemals in Vorkasse.

Inspektionen und Verschleißreparaturen können bei jeder Lease a Bike Fachhandlung durchgeführt werden. 

Wo kann ich eine Inspektion oder Wartung durchführen lassen?

Die Rundum-Schutz-Pakete beinhalten eine jährliche Inspektion des Dienstrades. Die Kosten für die Inspektion und für Verschleißreparaturen werden über das gebuchte Budget abgerechnet. Wenden Sie sich anschließend an eine der Lease a Bike Fachhandlungen und vereinbaren einen Termin.

Die Kosten für die Inspektion stellt der*die Händler*in direkt Lease a Bike in Rechnung. Sie als Mitarbeiter*in gehen dabei niemals in Vorkasse.


Inspektionen und Verschleißreparaturen können bei jeder Lease a Bike Fachhandlung durchgeführt werden. 


Nutzen Sie hierfür einfach die Händlersuche auf unserer Website, damit Sie eine*n registrierte*n Lease a Bike Händler*in finden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob der*die gewünschte Händler*in den Service auch für den Hersteller Ihres Rades durchführen kann.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fachhandlung, bei dem das Dienstfahrrad bezogen wurde.

Welche Teile gelten als Verschleißteile?

Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt:

  • Reifenmantel
  • Schlauch
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Kette
  • Kassette/Zahnkranz
  • Ritzel
  • Kettenblatt
  • Tretlager
  • Leuchtmittel
  • Brems- und Schaltzüge.
Was passiert, wenn mein Dienstrad geklaut wird?

Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden. 


  1. Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  2. Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann die Diebstahlmeldung einfach digital eingereicht werden.
  3. Nach Prüfung und Entschädigungszusage der Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe und Zusage der Kostenübernahme.
  4. Bis zur Freigabe kann eine Auswahl/Abstimmung mit Verfügbarkeit eines Rades gleicher Art und Güte zwischen der Fahrrad-Fachhandlung und dem*der Nutzer*in erfolgen.
  5. Die Rechnungsstellung des neuen Rades und auch die Bezahlung erfolgen über uns.
  6. Die Übergabe des neuen Rades bedingt eine vorherige, finale Freigabe durch uns.


Hinweis
 zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen. 



Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wie melde ich einen Schaden bei Lease a Bike?

Die Schadenmeldung erfolgt ganz einfach über den Fachhändler.


  1. Über den Button "Schaden & Diebstahl" im Menü gelangt der*die Fachhändler*in zum Online-Formular.
  2. Mit Hilfe dieses Online-Formulars kann der Schaden einfach digital eingereicht werden. 
  3. Nach Prüfung durch die Versicherung erhält der Fachhändler die Freigabe zur Reparaturdurchführung und Zusage zur Kostenübernahme durch uns.
Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:


  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku
Was mache ich bei einer Panne?

Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe

Im Rahmen eines Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität ab einer Entfernung von 10km vom ständigen Wohnsitz folgende Leistungen:


  1. 24-Stunden-Service-Hotline
  2. Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  3. Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  4. Ersatzfahrrad bei einer Panne
  5. Fahrrad-Rücktransport bei schweren Erkrankungen
  6. Vermittlung von Notfall-Bargeld bei Fahrradtouren im Ausland 
  7. Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe
  8. Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne 


Unsere Pannenhilfe erreichen Sie unter der Nummer 04471 967 3113. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Dienstwagen und Dienstfahrrad?

Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die 1%-Methode fällt dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.


Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.

Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.



Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.

Entfernungspauschale und Dienstrad?

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).

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