Lastenräder gibt es in verschiedenen Formen und Größen, sodass Sie Ihr Kind, Ihren Hund oder auch Ihre Einkäufe problemlos transportieren können. Die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt: Es gibt sie mit oder ohne Tretunterstützung, mit zwei oder drei Rädern und in allen möglichen Farben.
Dank des Dienstradleasings sparen Sie Kosten und können das Lastenrad sowohl in der Freizeit als auch für den Arbeitsweg nutzen. Es ist einfach und schnell, die Kinder in einer belebten Stadt von der Schule abzuholen oder schnell zum Supermarkt zu fahren, wenn man den Stau vermeiden kann. Bringen Sie Ihre Kinder mit und machen Sie eine Probefahrt bei Ihrer örtlichen Fahrrad-Fachhandlung.
Erfahrung anderer, die bereits Dienstrad fahren
Ob mit Kind, Hund, oder dem Wocheneinkauf auf der Ladefläche: Mit den E-Lastenrädern von Urban Arrow kommen Sie und ihre Ladung schnell und sicher ans Ziel. Die umweltfreundlichen Urban Arrow-Lastenräder sind nichts weniger als eine "Revolution der innerstädtischen Logistik" - das Auto einfach mal stehen zu lassen war noch nie so einfach! Mit Lease a Bike können Sie einfach und kostengünstig ein Urban Arrow-Fahrrad leasen.
In einer zunehmend urbanisierten Welt, in der Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit eine immer wichtigere Rolle spielen, suchen Unternehmen nach innovativen Lösungen, um ihre betriebliche Mobilität zu optimieren. Das Firmenradleasing hat sich in den letzten Jahren als attraktive Option für Unternehmen erwiesen, die sowohl die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen als auch ökologische Nachhaltigkeit fördern möchten.
Wir bei Lease a Bike wissen es schon lange, aber nun stimmt uns auch die Wissenschaft zu - Fahrradfahrer*innen sind glücklicher. Die Gründe wurden in einer Studie der University of Auckland untersucht. Die Forschenden haben in früheren Studien beobachtet, dass Menschen, die vom Auto oder dem öffentlichen Nahverkehr auf das Fahrrad umsteigen, messbar glücklicher sind.
Die Dienstradförderung wurde angepasst, sodass Dienstrad fahren für Angestellte jetzt noch günstiger wird. Die Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei privater Nutzung wird jetzt geviertelt.