Bei der Gehaltsumwandlung erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich das künftige Gehalt der/des Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für die Mitarbeiter*innen.
Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert.
Was bedeutet das genau?
Bruttomonatsgehalt
+ Versteuerung des geldwerten Vorteils
- Leasingrate
- Rundumschutz Kosten
= neues Bruttomonatsgehalt
- Abgaben
- Steuern
- Versteuerung des geldwerten Vorteils
= Nettomonatsgehalt
Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.
Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen.
Umwandlungsrate:
Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
Versteuerung des geldwerten Vorteils:
Abhängig von der Form der Überlassung durch den Arbeitgeber, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden.
Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung. Den Betrag für den geldwerten Vorteil finden Sie in der Berechnungsübersicht auf der Rechnerseite.
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